Willkommen bei der
Ebner Hausverwaltung
Durch Wertschätzung wird aus dem Normalen das Besondere.
Unsere Leistungen im Bereich
Wohnungseigentumsverwaltung
Verwaltung und Organisation gemäß WEG
- Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Protokollführung & Beschlussdokumentation
- Umsetzung von Beschlüssen
- Ansprechpartner für EigentümerInnen und DienstleisterInnen
- Vorausschauende und rechtsichere Abläufe
Kaufmännische Verwaltung
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Jahresabrechnungen
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Rechnungsprüfung und Zahlungsverkehr
- Mahnwesen
- Erstellung und Anpassung der laufenden Vorschreibungen
Technische Betreuung:
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Koordination von Reparaturen & Instandhaltungen
- Einholung und Prüfung von Angeboten
- Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
- Überwachung externer Dienstleister
Recht & Sicherheit
- Umsetzung von Rechtsvorgaben
- Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen
- Zusammenarbeit mit Anwälten und Sachverständigen
- Prüfen und Anpassen der Versicherungsverträge
- Schadensabwicklung
- Objektsicherheit und Gefahrenprävention (Brandschutzmaßnahmen, gesetzliche Überprüfungen, Umsetzung Verkehrssicherungspflichten, Fluchtwege…usw.
Hier geht es zu weiteren Leistungen in den Bereichen:
Wir sorgen für Ruhe und Zufriedenheit in Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie für transparente Abrechnungen und Werterhalt Ihrer Immobilie.
Unsere Leistungen im Bereich
Zinshausverwaltung
Mietvertragsmanagement
Mietzinsvorschreibung und Indexanpassung
Betriebskostenabrechnung
Mahnwesen
Kautionsverwaltung
Neuvermietung, Wohnungsrück- und Übergaben
Ansprechpartner für Eigentümer, MieterInnen und DienstleisterInnen
Technische Objektbetreuung
Koordination von Instandhaltungen
Einholung und Prüfung von Angeboten
Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
Überwachung externer Dienstleister
Prüfen und Anpassen der Versicherungsverträge
Schadensabwicklung
Objektsicherheit und Gefahrenprävention (Brandschutzmaßnahmen, gesetzliche Überprüfungen, Umsetzung Verkehrssicherungspflichten, Fluchtwege…usw.
Unsere Leistungen im Bereich
Gewerbeobjektverwaltung
Verwaltung von Gewerbemietverträgen
Vergebührungen von Mietverträgen
Mietzinsvorschreibung und Indexanpassung
Betriebskostenabrechnung
Mahnwesen
Kautionsverwaltung
Neuvermietung, Gewerbeflächen Rück- und Übergaben
Technische Objektbetreuung
Koordination von Instandhaltungen
Prüfen und Anpassen der Versicherungsverträge
Schadensabwicklung
Objektsicherheit und Gefahrenprävention (Brandschutzmaßnahmen, gesetzliche Überprüfungen, Umsetzung Verkehrssicherungspflichten, Fluchtwege…usw.
Unsere Leistungen im Bereich
Subverwaltungen für WohnungseigentümerInnen
Mietvertragsmanagement
Mietzinsvorschreibung und Indexanpassung
Betriebskostenabrechnung
Mahnwesen
Kautionsverwaltung
Neuvermietung, Wohnungsrück- und Übergaben
Ansprechpartner für MieterInnen
Organisation von Reparaturen
Unterstützung bei administrativen Abläufen und Schadensmanagement
Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen
Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen
Wir stehen für Klarheit, Verlässlichkeit und überlegte, schnelle Handlungen.
Ihre Vorteile
Unsere Kunden erwerben nicht nur ein Leistungspaket. Sie profitieren von:
Weniger Stress
Weniger Konflikte
Mehr Transparenz
Mehr Rechtssicherheit
Mehr Wertschätzung
Schnelle Reaktionszeiten
Proaktive und vorausschauende Instandhaltungsplanung
Anpassung an neue rechtliche Vorgaben
Eine moderne und digitale Hausverwaltung
Langjährige Erfahrung
Über mich
Ich bin auf kleine bis mittelgroße Eigentümergemeinschaften spezialisiert.
„Nach einigen Jahren im Facility Management und in der Immobilienverwaltung liegt mein Fokus auf Qualität anstatt Quantität, um zu einer ordentlichen, individuellen, persönlichen und wertschätzenden Verwaltung zurückzukehren.
In diesem Sinne ist es nicht nur mein Ziel Gebäude zu verwalten, sondern den EigentümerInnen und MieterInnen das Gefühl von Zufriedenheit und Vertrauen zu geben.
Ich pflege eine besondere Leidenschaft und Begeisterung für die Immobilienverwaltung. Dabei steht der Werterhalt und die Wertsteigerung der Immobilie im Mittelpunkt. Empathie und Feingefühl für herausfordernde Situationen zeichnen mich aus.
Die Wertschätzung gegenüber meinen Partnern ist eine Grundvoraussetzung in der Zusammenarbeit, denn nur gemeinsam ist man stark und erfolgreich. Daher bin ich bestens mit Handwerkern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Dienstleistern vernetzt.“
Daniela Ebner
Staatlich geprüfte Hausverwalterin und Inhaberin von Ebner Hausverwaltung
Wissenswertes
FAQ – häufig gestellte Fragen.
Wie bestelle ich einen Schlüssel nach und was brauche ich dazu?
Zusätzliche Schlüssel können ausschließlich schriftlich (per Mail) und über das bereitgelegte Formular der Homepage auf eigene Kosten bei uns angefordert werden.
Bei gesicherten Schließanlagen ist die Zustimmung der Hausverwaltung erforderlich und Sie erhalten nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars Ihre Schlüsselbestätigung.
Wie melde ich einen Schaden im Haus oder der Wohnung?
Bei einem Schaden senden Sie uns eine Mail mit einer kurzen Beschreibung, Fotos und Ihrer Kontaktdaten. Bei Notfällen wie zum Beispiel bei einem Rohrbruch kontaktieren Sie sofort die entsprechenden Notdienste, welche im Haus ausgehängt wurden. Ansonsten sollten alle Schäden von der Hausverwaltung bearbeitet werden.
Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?
Betriebskostenabrechnungen werden bis spätestens 30. Juni des auf die Abrechnung folgenden Kalenderjahres gelegt.
Muss ich für Betriebskostennachzahlungen aufkommen, wenn ich im Abrechnungszeitraum noch nicht in der Wohnung gewohnt habe?
Nach dem sogenannten „Raumschuldner-Prinzip“ treffen Nachzahlung oder Gutschrift der letzten Abrechnungsperiode immer den aktuellen MieterIn unabhängig davon, ob er im letzten Jahr bereits in der Wohnung gewohnt hat.
Was ist die Rücklage und wofür wird sie verwendet?
Die Rücklage dient der Finanzierung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft wie z.B. Dach, Fassade, Stiegenhaus, Heizungsanlage….usw. . Die Höhe der Rücklage wird mit der Eigentümergemeinschaft vereinbart und sollte jedoch auf das gesetzliche Mindestmaß gebildet werden.
In welchem Intervall werden Eigentümerversammlungen abgehalten?
Nach § 25 Abs. 1 WEG 2002 muss die Hausverwaltung alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung einberufen. Bei wichtigen oder dringenden Entscheidungen kann eine außerordentliche Versammlung stattfinden, wenn mind. 3 EigentümerInnen zusammen mit einem Viertel aller Anteile diese schriftlich verlangen.
Kann ich eine Ladestation für mein E-Auto installieren?
WohnungseigentümerInnen, die eine Ladestation zum Langsamladen mit max. 3,7 kW (1-phasig) oder max. 5,5 kW (3-phasig) in der eigenen Stellplatz- oder Garagenfläche installieren möchten, haben nach der neuen WEG-Novelle 2022 die Möglichkeit der Zustimmungsfiktion. Das heißt, alle anderen WohnungseigentümerInnen müssen von der geplanten Änderung durch Übersendung schriftlich verständigt werden. Darin müssen die Änderungen konkret beschrieben werden und es muss über die Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Widerspruches aufgeklärt werden. Wird innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Welche Änderungen können noch im Rahmen der Zustimmungsfiktion geplant werden?
- Die behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft
- Die Anbringung einer Photovoltaikanlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekts.
- Seit der WEG-Novelle 2024 gilt die Errichtung eines Balkon- oder Terrassenkraftwerks als privilegierte Maßnahme und somit ist das Vorhaben mittels Zustimmungsfiktion durch den EigentümerIn möglich.
- Die Anbringung einer Vorrichtung zur Beschattung eines Objekts, soweit es sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügt.
- Der Einbau von einbruchsicheren Türen.
Kann ich die Kontaktdaten/Postadressen der anderen MiteigentümerInnen anfordern?
Seit der WEG-Novelle 2022 ist der Verwalter verpflichtet, die Kontaktdaten und Postadressen der anderen EigentümerInnen auf Anfrage, auszuhändigen. Mail-Adressen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Eigentümers weitergeleitet werden.
Kann ich als WohnungseigentümerIn bei Aufnahme eines Instandhaltungsdarlehen meinen Anteil sofort und zur Gänze bezahlen?
Für den Fall, dass größere Verbesserungs- und Erhaltungsarbeiten durch eine Kreditaufnahme finanziert werden sollen, muss der Verwalter den WohnungseigentümerInnen die unmittelbare Zahlung des auf ihren Anteil entfallenen Teils der erforderlichen Kreditsumme ermöglichen. Die Aufwendungen für die dadurch verminderte Kreditfinanzierung sind dann ausschließlich von den anderen WohnungseigentümerInnen zu tragen.
Kontakt
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