Willkommen bei der
Ebner Hausverwaltung

Durch Wertschätzung wird aus dem Normalen das Besondere.

Unsere Leistungen im Bereich

Wohnungseigentumsverwaltung

Verwaltung und Organisation gemäß WEG

Kaufmännische Verwaltung

Technische Betreuung:

Recht & Sicherheit

Hier geht es zu weiteren Leistungen in den Bereichen:

Wir sorgen für Ruhe und Zufriedenheit in Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie für transparente Abrechnungen und Werterhalt Ihrer Immobilie.

Unsere Leistungen im Bereich

Zinshausverwaltung

Mietvertragsmanagement 

Mietzinsvorschreibung und Indexanpassung 

Betriebskostenabrechnung 

Mahnwesen 

Kautionsverwaltung 

Neuvermietung, Wohnungsrück- und Übergaben 

Ansprechpartner für Eigentümer, MieterInnen und DienstleisterInnen 

Technische Objektbetreuung 

Koordination von Instandhaltungen 

Einholung und Prüfung von Angeboten 

Begleitung von Sanierungsmaßnahmen 

Überwachung externer Dienstleister 

Prüfen und Anpassen der Versicherungsverträge 

Schadensabwicklung 

Objektsicherheit und Gefahrenprävention (Brandschutzmaßnahmen, gesetzliche Überprüfungen, Umsetzung Verkehrssicherungspflichten, Fluchtwege…usw. 

Unsere Leistungen im Bereich

Gewerbeobjektverwaltung

Verwaltung von Gewerbemietverträgen

Vergebührungen von Mietverträgen 

Mietzinsvorschreibung und Indexanpassung 

Betriebskostenabrechnung 

Mahnwesen 

Kautionsverwaltung 

Neuvermietung, Gewerbeflächen Rück- und Übergaben 

Technische Objektbetreuung 

Koordination von Instandhaltungen 

Prüfen und Anpassen der Versicherungsverträge 

Schadensabwicklung 

Objektsicherheit und Gefahrenprävention (Brandschutzmaßnahmen, gesetzliche Überprüfungen, Umsetzung Verkehrssicherungspflichten, Fluchtwege…usw. 

Unsere Leistungen im Bereich

Subverwaltungen für WohnungseigentümerInnen

Mietvertragsmanagement 

Mietzinsvorschreibung und Indexanpassung 

Betriebskostenabrechnung 

Mahnwesen 

Kautionsverwaltung 

Neuvermietung, Wohnungsrück- und Übergaben 

Ansprechpartner für MieterInnen 

Organisation von Reparaturen 

Unterstützung bei administrativen Abläufen und Schadensmanagement 

Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen 

Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen 

Wir stehen für Klarheit, Verlässlichkeit und überlegte, schnelle Handlungen.

Ihre Vorteile

Unsere Kunden erwerben nicht nur ein Leistungspaket. Sie profitieren von:

Weniger Stress 

Weniger Konflikte 

Mehr Transparenz 

Mehr Rechtssicherheit 

Mehr Wertschätzung 

Schnelle Reaktionszeiten 

Proaktive und vorausschauende Instandhaltungsplanung 

Anpassung an neue rechtliche Vorgaben 

Eine moderne und digitale Hausverwaltung 

Langjährige Erfahrung 

Über mich

Ich bin auf kleine bis mittelgroße Eigentümergemeinschaften spezialisiert.

„Nach einigen Jahren im Facility Management und in der Immobilienverwaltung liegt mein Fokus auf Qualität anstatt Quantität, um zu einer ordentlichen, individuellen, persönlichen und wertschätzenden Verwaltung zurückzukehren. 

In diesem Sinne ist es nicht nur mein Ziel Gebäude zu verwalten, sondern den EigentümerInnen und MieterInnen das Gefühl von Zufriedenheit und Vertrauen zu geben. 

Ich pflege eine besondere Leidenschaft und Begeisterung für die Immobilienverwaltung. Dabei steht der Werterhalt und die Wertsteigerung der Immobilie im Mittelpunkt. Empathie und Feingefühl für herausfordernde Situationen zeichnen mich aus.

Die Wertschätzung gegenüber meinen Partnern ist eine Grundvoraussetzung in der Zusammenarbeit, denn nur gemeinsam ist man stark und erfolgreich. Daher bin ich bestens mit Handwerkern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Dienstleistern vernetzt.“


Daniela Ebner
Staatlich geprüfte Hausverwalterin und Inhaberin von Ebner Hausverwaltung

 

Wissenswertes

FAQ – häufig gestellte Fragen.

Wie bestelle ich einen Schlüssel nach und was brauche ich dazu?

Zusätzliche Schlüssel können ausschließlich schriftlich (per Mail) und über das bereitgelegte Formular der Homepage auf eigene Kosten bei uns angefordert werden. 

Bei gesicherten Schließanlagen ist die Zustimmung der Hausverwaltung erforderlich und Sie erhalten nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars Ihre Schlüsselbestätigung. 

Bei einem Schaden senden Sie uns eine Mail mit einer kurzen Beschreibung, Fotos und Ihrer Kontaktdaten. Bei Notfällen wie zum Beispiel bei einem Rohrbruch kontaktieren Sie sofort die entsprechenden Notdienste, welche im Haus ausgehängt wurden. Ansonsten sollten alle Schäden von der Hausverwaltung bearbeitet werden. 

Betriebskostenabrechnungen werden bis spätestens 30. Juni des auf die Abrechnung folgenden Kalenderjahres gelegt. 

Nach dem sogenannten „Raumschuldner-Prinzip“ treffen Nachzahlung oder Gutschrift der letzten Abrechnungsperiode immer den aktuellen MieterIn unabhängig davon, ob er im letzten Jahr bereits in der Wohnung gewohnt hat. 

Die Rücklage dient der Finanzierung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft wie z.B. Dach, Fassade, Stiegenhaus, Heizungsanlage….usw. . Die Höhe der Rücklage wird mit der Eigentümergemeinschaft vereinbart und sollte jedoch auf das gesetzliche Mindestmaß gebildet werden. 

Nach § 25 Abs. 1 WEG 2002 muss die Hausverwaltung alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung einberufen. Bei wichtigen oder dringenden Entscheidungen kann eine außerordentliche Versammlung stattfinden, wenn mind. 3 EigentümerInnen zusammen mit einem Viertel aller Anteile diese schriftlich verlangen. 

WohnungseigentümerInnen, die eine Ladestation zum Langsamladen mit max. 3,7 kW (1-phasig) oder max. 5,5 kW (3-phasig) in der eigenen Stellplatz- oder Garagenfläche installieren möchten, haben nach der neuen WEG-Novelle 2022 die Möglichkeit der Zustimmungsfiktion. Das heißt, alle anderen WohnungseigentümerInnen müssen von der geplanten Änderung durch Übersendung schriftlich verständigt werden. Darin müssen die Änderungen konkret beschrieben werden und es muss über die Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Widerspruches aufgeklärt werden. Wird innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt. 

  • Die behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft 

  • Die Anbringung einer Photovoltaikanlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten Wohnungseigentumsobjekts. 

  • Seit der WEG-Novelle 2024 gilt die Errichtung eines Balkon- oder Terrassenkraftwerks als privilegierte Maßnahme und somit ist das Vorhaben mittels Zustimmungsfiktion durch den EigentümerIn möglich. 

  • Die Anbringung einer Vorrichtung zur Beschattung eines Objekts, soweit es sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügt. 

  • Der Einbau von einbruchsicheren Türen. 

Seit der WEG-Novelle 2022 ist der Verwalter verpflichtet, die Kontaktdaten und Postadressen der anderen EigentümerInnen auf Anfrage, auszuhändigen. Mail-Adressen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Eigentümers weitergeleitet werden. 

Für den Fall, dass größere Verbesserungs- und Erhaltungsarbeiten durch eine Kreditaufnahme finanziert werden sollen, muss der Verwalter den WohnungseigentümerInnen die unmittelbare Zahlung des auf ihren Anteil entfallenen Teils der erforderlichen Kreditsumme ermöglichen. Die Aufwendungen für die dadurch verminderte Kreditfinanzierung sind dann ausschließlich von den anderen WohnungseigentümerInnen zu tragen. 

Kontakt

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